Berufsbildungsbereich
Wir sind zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung
(AZAV - Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
(AZAV - Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Eingangsverfahren (3 Monate)
- diese Zeit kann der behinderte Mensch, wie auch die Werkstatt nutzen, um festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist
- Gewöhnung an die Gegebenheiten wie Arbeitszeit, Arbeitsaufgaben, Kollegen usw.
- Fähigkeiten und Fertigkeiten werden erprobt
- seitens der Werkstatt wird ein individueller Eingliederungs- und Förderplan erstellt
Berufsbildungsbereich (2 Jahre)
- Training unterschiedlicher Arbeitstechniken, Erprobung durch Praktika im Arbeitsbereich
- Wieder- und Neuerwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Förderung im Bereich der Kulturtechniken
- Förderung von Gedächtnisleistung, Aufmerksamkeit und Wahrnehmung
- Unterstützung bei der Entwicklung von Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und sozialer Handlungsfähigkeit
Abschluss mit Zertifikat
- Übernahme in den Arbeitsbereich der Werkstatt oder
- Übergang in eine andere Bildungsmaßnahme oder
- Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt