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Ausgleichsabgaben

Ihr Vorteil:

Unternehmen, die Aufträge an uns vergeben, können 50% der Arbeitsleistung auf die zu zahlende Ausgleichs-Abgabe anrechnen. Des weiteren kommt die verminderte Umsatzsteuer von 7% bei Leistungen der Werkstatt zum Ansatz.


 
© 2008 Schleizer Werkstätten gGmbH