Begleitender Dienst
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Begleitender Dienst

Die sozialpädagogische Betreuung und Begleitung der Beschäftigten gehört zum Aufgabengebiet des Begleitenden Dienstes.

Für die Schleizer Werkstätten bedeutet Werkstatt nicht allein Arbeit, vielmehr gehören hier tägliche Kontakte, Gespräche, arbeitsbegleitende Maßnahmen, Freizeitfahrten und Feiern auch zum Arbeitsalltag. So wird die Werkstatt zum Lebens-, Erfahrungs- und Kommunikationsort.

  Der Begleitende Dienst ist:

Begleiter

• in Problemsituationen
• bei Krankheit
• in Entscheidungsprozessen
• für den Werkstattrat

Ansprechpartner

• für Beschäftigte, für Eltern
• für Betreuer
• für Angehörige


Kontaktperson

• zu Ämtern und Diensten
• zu Ärzten
• zu Heimen
• zu Schulen

Organisator

• von Festen, von Freizeitfahrten, von Bildungsmaßnahmen,
   von sportlichen Aktivitäten, von Jubiläen und vom Fachausschuss

Planer

• der beruflichen Entwicklung
• der Entwicklung der WfbM

 
 
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