|
|
| |
|
|
Eingangsverfahren
(3 Monate)
-
diese Zeit kann
der behinderte Mensch, wie auch die Werkstatt nutzen,
um festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung
ist
-
Gewöhnung
an die Gegebenheiten wie Arbeitszeit, Arbeitsaufgaben,
Kollegen usw.
-
Fähigkeiten
und Fertigkeiten werden erprobt
-
seitens der Werkstatt
wird ein individueller Eingliederungs- und Förderplan
erstellt
Berufsbildungsbereich
(2 Jahre)
-
Training unterschiedlicher
Arbeitstechniken, Erprobung durch Praktika im Arbeitsbereich
-
Wieder- und Neuerwerb
von Fähigkeiten und Fertigkeiten
-
Förderung
im Bereich der Kulturtechniken
-
Förderung
von Gedächtnisleistung, Aufmerksamkeit und Wahrnehmung
-
Unterstützung
bei der Entwicklung von Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein
und sozialer Handlungsfähigkeit
Abschluss durch Zertifikat
und Übernahme in den Arbeitsbereich
|
|
|
|
|